Pflegeberatung Lüneburger Heide, Lüneburg, Uelzen, Wendland, Mölln Buchholz, Seevetal, Harburg - Süderelbe Hamburg

Orientierung und Entlastung im Pflegealltag

Unabhängige und professionelle Pflegeberatung für Pflegebedürftige und Familien. Ich übernehme den kompletten Schriftverkehr und rechne direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Wichtige gesetzliche Frist

Pflegegeld sichern -
§ 37.3 SGBXI

Beziehen Sie Pflegegeld ab Pflegegrad II ? Verhindern Sie drohende Kürzungen Ihrer Pflegekasse durch rechtzeitige Nachweise. Ich führe den gesetzlichen Beratungseinsatz stressfrei und pünktlich bei Ihnen durch.

Vorteile

Unabhängige Beratung auf Augenhöhe

Sie stehen mit Ihren Bedürfnissen und Ihren pflegerischen Hilfebedarf im Mittelpunkt. Ich biete Ihnen Verlässlichkeit und eine umfangreiche Beratung ohne bürokratische Hürden.

Unabhängig & Trägerneutral

0 € Eigenanteil

Erfahrung und Vertrauen

Fester Ansprechpartner

Keine Verkaufsabsichten oder Verpflichtungen. Ich berate ausschließlich neutral und unabhängig in Ihrem Interesse für die beste Versorgung.

Direkte Abrechnung aller gesetzlichen Pflichteinsätze mit den Pflegekassen. Ich übernehme den gesamten bürokratischen Schriftverkehr.

Persönliche Betreuung durch mich ohne wechselndes Personal. Ihr verlässlicher Lotse im Pflegedschungel unter gesetzlicher Schweigepflicht.

Beratung direkt an Ihrem Esstisch in gewohnter Umgebung. Keine beschwerlichen Anfahrtswege oder starre Bürozeiten für Ihre Familie.

Flexibel zu Hause

Gute Beratung beginnt mit gezielten Zuhören. Als zertifizierter Pflegeberater habe ich ein offenes Ohr für Ihre Pflegebedürfnisse.

Transparenz & Qualität

Verlässliche Unterstützung in Zahlen

100%

Trägerneutrale Beratung

0 €

Eigenanteil bei Kassenleistung

IN 24H

Garantierte Rückmeldung

Kostenfreies Erstgespräch vereinbaren

-Rückmeldung garantiert innerhalb 24 Stunden-

Ein Anruf oder eine Nachricht genügt. Ich besprechen Ihre Fragen persönlich und ohne Zeitdruck direkt bei Ihnen zu Hause.

Wer muss den Beratungseinsatz durchführen?

Gesetzliche Verpflichtung

Seit dem Inkrafttreten des BEEP-Gesetztes am 01.01.2026 gelten ab dem Pflegegrad 2 einheitliche Fristen für die Beratungseinsätze §37.3 SGB XI.

Sind Sie zu einem Beratungseinsatz verpflichtet?

Wenn Sie Pflegegeld beziehen und zu Hause gepflegt werden, sind Sie verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI in Anspruch zu nehmen. Dies gilt auch, wenn Sie ergänzend Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes nutzen.

Beratungseinsatz versäumt ?

Beachten Sie dringend die folgenden Fristen! Nehmen Sie die verpflichtenden Beratungseinsätze nicht war können finanzielle Nachteile drohen.

Ihre Pflegekasse informiert Sie rechtzeitig per Brief im Vorfeld.

Mitglied im/ Kooperation

Telefon- und Videoberatung

Die Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI können abwechselnd als Präsenzbesuch und als Videokonferenz stattfinden.

Bis einschließlich 31. März 2027 kann jede zweite Beratung per Videokonferenz stattfinden. Die erste Beratung erfolgt aber immer als persönliche Beratung in der Häuslichkeit.

Pflegegrad 1: Nicht verpflichtend - aber freiwillig halbjährlich möglich

Pflegegrad 2 bis 5: 1x pro Halbjahr verpflichtend

Pflegegrad 4 und 5: Zudem zusätzlich 1x vierteljährlich möglich